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Die Einheitsübersetzung der Bibel geht ursprünglich auf das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) zurück. Die dort beschlossenen Reformen wirkten sich unmittelbar auf die Gestaltung des Gottesdienstes aus. Priester und Pfarrer waren nicht mehr länger gehalten, die katholische Messe in Latein zu lesen, sondern sie konnten diese nun in ihrer jeweiligen Landessprache abhalten.
Einheitsübersetzung der Bibel
Diese Änderung hatte weitreichende Folgen. Die Lesung aus der Bibel war immer ein wichtiger Bestandteil jedes Gottesdienstes. Es entstand also dringender Bedarf nach verbindlichen Bibelübersetzungen in den verschiedenen Sprachen. Angesichts dieser Entwicklung einigten sich die deutschsprachigen Bistümer darauf, eine Einheitsübersetzung zu schaffen. Diese Übersetzung erarbeiteten katholische Theologen unter Mitwirkung von evangelischen Kollegen zwischen 1962 und 1980.
Die Aufgabe hatte durchaus ihre Tücken. Die Einheitsübersetzung sollte in allen Bereichen einsetzbar sein, wo eine Bibel gebräuchlich ist. Das betraf den feierlichen Gottesdienst ebenso wie den Religionsunterricht in den Schulen. Der Texte musste einem gehobenem Sprachstil genügen, gleichzeitig aber gut verständlich formuliert sein, so dass ihn auch ein Schulkind problemlos lesen und vor allen Dingen verstehen konnte. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiteten neben Theologen Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammen. Darunter befanden sich einerseits Fachleute für Liturgie, Katechismus und Kirchenmusik, auf der anderen Seite zum Beispiel Sprachwissenschaftler und Medienerzieher. Jedes einzelne Buch der Bibel bekam eine ausführliche Einleitung vorangestellt, welche die Entstehungsgeschichte und Bedeutung des Textes erläuterte. Unklare Textstellen und Begriffe, die ein besonderes Wissen voraussetzten, wurden anhand von Fußnoten ausführlich erklärt. Das Zweite Vatikanische Konzil verlangte darüber hinaus, bei der Übersetzung auf den Urtext der Bibel zurückzugreifen. Bis dahin hatte man sich in der römisch-katholischen Kirche immer an der lateinischen „Vulgata“-Übersetzung orientiert. Jetzt standen die Theologen vor der Herausforderung, den Text direkt aus dem Hebräischen oder Griechischen ins Deutsche zu übersetzen.
Der Begriff „Einheitsübersetzung“ geht im übrigen auf genau diesen Ansatz zurück, einen einheitlichen Text für alle Einsatzmöglichkeiten zu schaffen. Irrtümlicherweise nehmen viele Menschen an, der Name ließe sich darauf zurückführen, dass diese Übersetzung sowohl für die römisch-katholische wie evangelische Kirche verfasst wurde. Es ist richtig, dass evangelische Theologen an der Übertragung des Neuen Testaments und der Psalmen mitgewirkt haben. Die evangelische Kirche plante jedoch zu keinem Zeitpunkt, die Lutherübersetzung durch die Einheitsübersetzung zu ersetzen. Der Text ist vom Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands zur Benutzung freigegeben, wird aber nur gelegentlich neben der Lutherbibel eingesetzt, etwa wenn Christen unterschiedlicher Glaubensrichtungen gemeinsam den Gottesdienst feiern. Die erste Fassung der Einheitsübersetzung erschien 1974. Sie wurde in der Praxis getestet und anschließend nochmals überarbeitet. 1978 genehmigte die Deutsche Bischofskonferenz endgültig die neu erstellte Bibelübersetzung. Seitdem ist die Einheitsübersetzung das Standardwerk in den deutschsprachigen Bistümern.
Vor einigen Jahren erteilte die Bischofskonferenz den Auftrag, die Einheitsübersetzung nochmalig zu überarbeiten. An diesem Projekt wirkten zunächst erneut evangelische Theologen mit. Im Verlauf der Zusammenarbeit kam es aber zum Streit zwischen den Mitarbeitern beider Konfessionen. Dieser Konflikt mündete im Rückzug der evangelischen Seite aus diesem Projekt. Der Streit entzündete sich an der Haltung der katholischen Seite, in die Neufassung vermehrt die kirchlichen Traditionen einfließen zu lassen, statt ausschließlich wortgetreu den Urtext zu übersetzen. In Folge der unterschiedlichen Ansichten setzten die katholischen Theologen das bisher gültige Prinzip außer Kraft, dass jede Entscheidung einstimmig getroffen werden musste. Ein weiterer Reizpunkt für die evangelische Seite war die Forderung, den Papst in letzter Instanz über die Zulassung der neuen Einheitsübersetzung urteilen zu lassen.
Die Beteiligten gaben sich gegenseitig die Schuld für das Scheitern der Zusammenarbeit. Kardinal Karl Lehmann, seinerzeit Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, ging so weit, den Rückzug als erhebliche Belastung für die zukünftigen Beziehungen der beiden Glaubensgemeinschaften zu werten. Lehmann warf den evangelischen Kollegen vor, sich überstürzt aus dem Projekt zurückgezogen zu haben, ohne an einem Kompromiss arbeiten zu wollen. Der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands bedauerte zwar die Entwicklung, verwahrte sich aber gegen die Vorwürfe. Für die evangelischen Theologen war die Zusammenarbeit daran gescheitert, dass die katholische Seite nie bereit war, in irgendeinem Punkt nachzugeben und ausschließlich auf ihrer Sicht der Dinge beharrte. Damit war jedem Kompromiss von vorneherein die Grundlage entzogen.
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